top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GLS Media LLC (nachfolgend „Agentur“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt). Diese AGB regeln die Zusammenarbeit im Bereich des Social-Media-Marketings und der Fachkräftegewinnung über Social Recruiting.

 
§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, die von der Agentur angeboten werden. Sie gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich Social-Media-Marketing an, mit dem Ziel, die Sichtbarkeit des Kunden zu erhöhen und qualifizierte Bewerber für offene Stellen zu generieren. Der genaue Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus dem individuell mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.

§3 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Die Vergütung der Agentur richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Modell und umfasst sowohl Festpreise als auch erfolgsbasierte Provisionen. Details zu Zahlungsfristen und -modalitäten werden im Vertrag festgelegt.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und erforderliche Zustimmungen und Freigaben erteilen.

§5 Haftung

Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§6 Datenschutz

Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragsverarbeitung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§7 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§8 Vertragsstrafe bei Nichtmitteilung einer Einstellung 


Sollte der Kunde im Rahmen einer erfolgsbasierten Zusammenarbeit einen neuen Mitarbeiter einstellen, der durch die Vermittlung der Agentur gewonnen wurde, und versäumt es, dies der Agentur innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Einstellung schriftlich mitzuteilen, so wird dies als Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen angesehen. In einem solchen Fall ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Summe der vereinbarten Provision für die Vermittlung des Mitarbeiters verpflichtet. Diese Vertragsstrafe dient als Ausgleich für den entgangenen Gewinn der Agentur und steht neben dem Anspruch auf Zahlung der ursprünglich vereinbarten Provision.

bottom of page